Zum Züchten müssen prinzipiell beide Elterntiere als zuchttauglich eingestuft sein. Dieses können Sie über einen unserer
Zuchtwarte
der Arbeitsgemeinschaften, über den Tierarzt oder über einen anderen Verein eingetragen haben. Sollte die Zuchttauglichkeit über einen anderen Verein eingetragen sein, senden Sie uns bitte eine Kopie der Papiere zu.